Was ist schön? Gibt es objektive Maßstäbe für schön oder hässlich? Liegt Schönheit allein im Auge des Betrachters? Oder ist das alles nur eine Frage der Konvention? Fragen, über die sich trefflich streiten lässt. Die Sommerausstellung der Handwerksform Hannover bietet Anlass zur Auseinandersetzung.

„Es ist vor allem schön, dass die Ausstellung für Besucher geöffnet werden kann,“ freuen sich die Ausstellungsmacher der Handwerksform Hannover. Denn sechs Monate lang waren die Räume der Handwerksform Hannover für das Publikum geschlossen. Jetzt geht es endlich wieder los. In der Sommerausstellung SCHÖN! werden die Arbeiten von 33 Teilnehmer*innen aus Deutschland, Finnland und Großbritannien, handwerklich gestaltete Unikate aus den Bereichen Textil, Schmuck und Accessoires. Mode für Damen und Herren, Hüte, Schuhe, Tücher, Schals und Schmuck aus unterschiedlichen Materialien, mit höchstem handwerklichen Know-how gefertigt.
Auffallend ist, dass mehr und mehr Kunsthandwerker*innen Wert auf Material legen, das sich nicht nur zu formschönen Objekten verarbeiten lässt, sondern auch dem Anspruch an Nachhaltigkeit gerecht wird. Davon zeugen im Textilbereich unter anderem die Arbeiten von Beata Foit sowie von Barbara Frobenius-Voß und Iris-Marie Sieben. Darüber hinaus gewinnen besondere, zum Teil alte Techniken wie Ecoprint, Perlweberei, die Strohmarketerie oder die fast vergessenen Technik des Strohfaltens und Flechtens wieder an Bedeutung. (Pressetext)
Handwerksform Hannover
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 11 bis 18 Uhr | Sa 11 bis 14 Uhr | So, Mo und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Hinweis für das Soft Opening und den Besuch der Ausstellung: Besucher*innen müssen sich an das Hygienekonzept halten. Auch müssen wir die Dauer des Aufenthalts und die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Handwerksform Hannover aufhalten dürfen, begrenzen. Das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP Maske) ist verpflichtend.
Zutritt ist nur für Personen möglich mit aktuellem negativen Corona-Test oder Nachweis über Gesundung oder vollständigen Impfschutz. Kontakterfassungsbogen müssen ausgefüllt werden.
