Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Schwäbisch Gmünd. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden.Ein Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 20.03.2022).Die Handwerkskammer Ulm stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist. Die Stadt Schwäbisch Gmünd stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro.