Zu den wesentlichen Aufgaben des Bayerischen Kunstgewerbevereins gehört die Förderung des Nachwuchses. Seit 2006 kann der BKV-Preis für Junges Kunsthandwerk einmal im Jahr verliehen werden. Die dotierten Preise sollen den beruflichen Werdegangder Preisträger auch finanziell befördern.
Ausschreibung
Die Ausschreibung richtet sich deshalb gezielt an junge Kunsthandwerker, die am Beginn ihrer beruflichen Entwicklung stehen, aber ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Die Ausschreibung ist international und an alle Gewerke gerichtet.
Kriterien
Dieser Preis zeichnet Arbeiten aus, die auf der Basis handwerklicher Qualität eigenständige künstlerische Gestaltung zeigen.
Preise
1. Preis: € 3.000,- + Katalog (dt./engl.)
2. Preis: € 2.000,- + Katalog (dt./engl.)
3. Preis: € 1.000,- + Katalog (dt./engl.)
Die drei Preisträger erhalten einen gemeinsamen Katalog (dt./engl.).
Alle Preisträger werden zusätzlich mit der Aufnahme in den Bayerischen
Kunstgewerbeverein geehrt, die auf 3 Jahre kostenfrei gewährt wird.
Alle Arbeiten der Preisträger und Finalisten werden auf der InternationalenHandwerksmesse IHM, Sonderschau „Handwerk & Design“, und im Bayerischen Kunstgewerbeverein ausgestellt.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker,
die das 35. Lebensjahr (Stichtag 1. Januar 2017) noch nicht vollendet haben. Die Teilnehmer müssen eine Ausbildung abgeschloss
en haben und sich professionell der Gestaltung von Kunsthandwerk wid
men.
Die Teilnahme muss mit 3 bis max. 5 Arbeiten erfolgen. Diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (Stichtag 1. Januar 2017) und noch nicht in einem anderen Wettbewerb prämiert oder ausgestellt worden sein. (offizieller Ausschreibungstext)
Termine
Einsendeschluss: 29. Juli 2016
Preisverleihung: 11. März 2017
Ansprechpartner BKV-Preis:
Bayerischer Kunstgewerbeverein e.V.
Dr. Monika Fahn
Geschäftsführung
Pacellistraße 6-8
80333 München
Tel. 0 89 / 29 01 47 – 0
Fax 0 89 / 29 62 77
info@bayerischer-kunstgewerbeverein.de
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