LOKAL–neues Programm für Kultur und Engagement: Bewerbung bis 14.02.2025

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt die Kulturförderung des Bundes gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der European Cultural Foundation Kulturakteure in mittleren und kleineren Städten und Gemeinden, die aktuell zunehmend unter Druck stehen.

LOKAL ermöglicht es Kultureinrichtungen, neue, interdisziplinäre Netzwerke mit lokalen Partnern aufzubauen und im Rahmen dieser Partnerschaften gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern partizipative Kunstprojekte zu initiieren. Daneben werden in den Jahren 2025 bis 2031 Akademien, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival ausgerichtet. Ab sofort sind die Fördergrundsätze des Programms online.

„Mit dem Programm möchten wir insbesondere Kulturorte unterstützen, die auch durch antiliberale Entwicklungen zunehmend unter Druck stehen. Auch hier greift die Vernetzung: Im Rahmen des europäischen Austauschprogramms, organisiert von der Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit der European Cultural Foundation, möchten wir einen Dialog mit Kulturakteuren aus anderen europäischen Ländern anregen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und standen. Und auch wir selbst freuen uns auf den Austausch, unter anderem bei den im Januar beginnenden offenen Antragswerkstätten. Vielleicht sehen wir uns ja dort?“

> zum Programm

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kulturakteure mit oder ohne eigenem Haus – etwa Kulturvereine, soziokulturelle Zentren und Initiativen, Theater oder Bibliotheken – in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen und partizipative künstlerische Projekte initiieren wollen.

Was wird gefördert?

Die geförderten Akteurinnen erhalten über den Zeitraum von vier Jahren bis zu 240.000 Euro für den Ausbau lokaler Partnerschaften – beispielsweise mit mittelständischen Unternehmen, Sportvereinen oder Pflegeheimen – und für die gemeinsame Entwicklung künstlerischer Projekte. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Noch bis 14. Februar 2025können Anträge ausschließlich über das Online-Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden. Den Link dazu veröffentlichen wir in Kürze unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/lokal