Der Bundesverband Kunsthandwerk hat im Jahr 2022 erstmals eine „Young Collection“ zusammengestellt, um die Öffentlichkeit auf die Leistungskraft und Kreativität junger Kunsthandwerker*innen aufmerksam zu machen. 2024 soll eine neue Kollektion vorgestellt werden.
Zur Bewerbung zugelassen sind Kunsthandwerker*innen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Junioren-Mitglieder des Bundesverbandes Kunsthandwerk, die dem Verband als Junioren*innen angehören und bei ihrem Eintritt in den Verband das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Eine Jury wählt die Teilnehmer*innen für die Ausstellung der Young Collection aus und entscheidet über die Vergabe eines mit 1.000 Euro dotierten Sonderpreises. Alle Teilnehmer*innen erhalten eine kostenfreie Jahresmitgliedschaft als Junior*in im Bundesverband Kunsthandwerk für das Jahr 2025. Das Preisgeld kann ggfs. geteilt werden. Objekte, die für die Young Collection 2024 ausgewählt werden, werden im Rahmen der Christmas Edition 2024 in der Handwerksform Hannover gezeigt. Bei der Eröffnungsveranstaltung dieser Ausstellung wird der*die Preisträger*in geehrt und das Preisgeld überreicht. Darüber hinaus wird die Young Collection 2024 dauerhaft in den digitalen Kanälen des Bundesverbandes Kunsthandwerk gezeigt.
Teilnahmebedingungen Die Bewerbungen erfolgen digital. Bewerber*innen können bis zu drei Arbeiten anmelden und senden bitte Fotos der Arbeiten (jpg-Format mit 300dpi Auflösung), das ausgefüllte Anmeldeformular, mit Vita sowie Beschreibung der Arbeitsweise und Statement an den Bundesverband Kunsthandwerk. Die Bewerbung darf 3 MB nicht überschreiten. Übertragungen der Daten mit WeTransfer sind nach Ankündigung per E-Mail ebenfalls möglich. Bewerbungen können ab sofort eingesandt werden, Bewerbungsschluss: 15.03.2024 (Eingangsdatum der E-Mail). Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmebedingungen und der Datenschutzhinweis sind Bestandteil der Ausschreibung. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erkennen die Bewerber*innen diese Bedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
